CDU-Fraktion: Entscheidung über Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl an einem Wahltag fällen

10.12.2018
Pressemitteilung

Die CDU-Fraktion befürwortet eine Abschaffung der Stichwahl bei Oberbürgermeisterwahlen.

Hierzu erklärt Jörg Uhlenbruch, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Oberbürgermeisterwahl und Kommunalwahl gehören zusammen. In der Vergangenheit hat sich regelmäßig gezeigt, dass bei der Stichwahl das ursprüngliche Wählervotum verzerrt wurde. Es ist kaum möglich, die aktiven Wählerinnen und Wähler für einen zweiten Urnengang innerhalb von zwei Wochen zu gewinnen. Durch die immer sehr niedrige Wahlbeteiligung bei Stichwahlen – in 2015 lag diese bei nur noch 27 %- entscheidet letztlich nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung darüber, wer Oberbürgermeister wird. In der Regel erreicht der Gewinner einer Stichwahl weniger Stimmen als der Sieger des ersten Wahlganges. Dadurch sinkt die demokratische Legitimation. Die Abschaffung der Stichwahl als Angriff auf die Demokratie zu bezeichnen, halte ich für daher für absolut abwegig. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Bürgerinnen und Bürger wählen am Tag der Kommunalwahl ihren Oberbürgermeister in direkter Wahl. Demokratie ist immer dann am stärksten, wenn sich viele Wählerinnen und Wähler an einer Wahl beteiligen. Durch eine Abschaffung der Stichwahl würde die Wahl des Oberbürgermeisters für viele Wähler erheblich attraktiver und transparenter. Wir sind daher ganz klar für eine Abschaffung der Stichwahl.“