Bezirksvertretungen

Bezirksvertretungen

BezirksvertretungenIm Rahmen der alle 5 Jahre stattfindenden Kommunalwahlen wird in jedem der 9 Essener Stadtbezirke eine Bezirksvertretung mit 19 Mitgliedern direkt von der Bürgerschaft gewählt. Vorsitzende bzw. Vorsitzender und gleichzeitig Repräsentant des Stadtbezirks ist die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister. Beschlüsse der Bezirksvertretungen werden in öffentlicher Bezirksvertretungssitzung, an der jeder als Zuhörer/in teilnehmen kann, gefasst.

Die Bezirksvertretungen entscheiden in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht (z.B. über die Ausstattung von Kinderspielplätzen sowie über die Unterhaltung und Ausstattung der bezirklichen Schulen und öffentlichen Einrichtungen). Dabei sind die Belange der Gesamtstadt zu beachten.

In allen anderen bedeutsamen Angelegenheiten sind sie in den Entscheidungsprozess eingebunden und bringen als „bürgernaheste Volksvertretungen“ die Interessen der einzelnen Stadtteile und Stadtbezirke mit ihrer Stellungnahme in die Beratungen des Rates und der Ausschüsse ein (Anhörungsrecht); dazu zählen vor allem die Bebauungspläne und die Planung der gesamten städtischen Infrastruktur (öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Straßenbaumaßnahmen usw.)

Der Verwaltung sowie dem Rat und seinen Ausschüssen können die Bezirksvertretungen in allen Angelegenheiten ihres Stadtbezirks Vorschläge und Anregungen unterbreiten.