Vorsitzender und Stellvertreter

Der Fraktionsvorsitzende, seine Stellvertreterin und Stellvertreter

Der Vorstand der CDU-Ratsfraktion wird aus den Reihen der Fraktion gewählt. Der Fraktionsvorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem von der CDU gestellten Bürgermeister, sowie weiteren Vorstandsmitgliedern zusammen. Der Fraktionsvorstand bereitet Entscheidungen der gesamten Fraktion vor. Er ist für die organisatorische Vorbereitung der Fraktions- und Ratssitzung zuständig.