Bürgerbegehren „KrankenhausEntscheid Essen“: Rat fällt rein formale Entscheidung / Auch in Zukunft wohnortnahe und zuverlässige Gesundheitsversorgung im Essener Norden

30.03.2022

Die Fraktionen von CDU und Grünen erkennen an, dass fast 17.000 gültige Unterschriften der Esserinnen und Essener von den Initiatoren des Bürgerbegehrens ´KrankenhausEntscheid Essen‘ in den vergangenen Wochen gesammelt wurden. Das Thema Gesundheitsversorgung im Essener Norden hat für uns weiterhin eine hohe Priorität. Auch in Zukunft wird im Essener Norden daher eine wohnortnahe, zuverlässige und präventive Gesundheitsversorgung für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger vorhanden sein. Hierzu wurden in der Vergangenheit bereits weitreichende Beschlüsse gefasst, die in Kürze umgesetzt werden. Die letzten Beschlüsse hat der Rat der Stadt Essen mit einer breiten Mehrheit, über die der Gestaltungskoalition von CDU und Grünen hinaus, getroffen.

Hierzu erklärt Dirk Kalweit, stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Bevor eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Bürgerbegehren stattfinden kann, muss der Rat der Stadt Essen zunächst prüfen, ob das Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist. Das ist eine rein formal-rechtliche und eben keine politische Entscheidung. Im Falle des Bürgerbegehrens ‚KrankenhausEntscheid Essen` sind sowohl die Einschätzung der Stadtverwaltung wie auch das beauftragte Rechtsgutachten eindeutig. Das Bürgerbegehren´KrankenhausEntscheid`erfüllt nicht die rechtlichen Voraussetzungen und ist daher unzulässig. Vor diesem Hintergrund können wir nicht die Zulässigkeit feststellen.“

Dazu ergänzt Sandra Schumacher, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen: „Der Stadtrat muss die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nach streng festgelegten, rechtlichen Kriterien prüfen. Die Kriterien sind sinnvoll und wichtig, denn sie garantieren eine transparente und ehrliche Aufklärung der Menschen, die unterschreiben und stellen sicher, dass Forderungen überhaupt umsetzbar sind, etwa in finanzieller Hinsicht. Die Prüfung des Rechtsamtes sowie das Rechtsgutachten besagen in drei wesentlichen Punkten, dass das Bürgerbegehren „Krankenhaus-Entscheid“ unzulässig ist: weil die Kostenschätzung verkürzt sowie der Sachverhalt nicht hinreichend konkret dargestellt wurden und sich der Entscheid mit dem hoch verschuldeten Haushalt der Stadt Essen nicht vereinbaren lässt. Zweifel an der Unzulässigkeit haben immer bestanden und wurden von Beginn an kommuniziert. In unserer Koalition befinden wir uns hingegen seit Monaten in der Umsetzung eines umfassenden Gesundheitsstandortes im Essener Norden mit teilstationären und ambulanten Angeboten, Kurzzeitpflege, Kindergesundheitszentrum, weiteren Fachärztinnen und Fachärzte, Hebammenpraxen, einer Anlaufstelle für Notfälle, psychiatrischer Versorgung und vielem mehr.“