CDU-Fraktion: Beziehen von Sozialleistungen muss an Bedingungen geknüpft sein

20.02.2019

In der aktuellen Diskussion um eine Reform der Hartz IV-Gesetzgebung unterstützt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Position des Sozialdezernenten der Stadt Essen, Peter Renzel. 

Hierzu erklärt Dirk Kalweit, stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Für die CDU-Fraktion in Essen gilt, dass wir das Hartz IV-System nicht grundlegend infrage stellen werden. Denn das Grundprinzip des Förderns und Forderns ist und bleibt ein elementares Instrument unserer Arbeitsmarktpolitik, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das Beziehen von staatlichen Transferleistungen muss daher mit klaren Spielregeln verbunden sein. Hierzu gehören auch Sanktionen bei Auflageverstößen, um spürbar zu machen, dass es das Ziel eines jeden Beziehers von staatlichen Leistungen selbst sein muss, auch mit eigenen Anstrengungen wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Daher ist es aus unserer Sicht der falsche Weg, das Fördern zu Ungunsten des Forderns verstärkt in den Blick zu nehmen und zu relativieren.
Dies würde dazu führen, dass das gesamte System des Leistungsbezuges nicht mehr funktioniert. Das nach annähernd einem Jahrzehnt und veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auch das sogenannte Hartz IV-System einer inhaltlichen Reflexion und Überarbeitung bedarf, ist unumstritten. Unsere Herangehensweise an diesen Themenkomplex ist jedoch eine andere. Es geht in der Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose um eine Optimierung der Qualifizierung, aber auch um verstärkt verpflichtende Ansätze.
Wir haben in Essen ausgesprochen gute Erfahrungen mit der Organisation der Gemeinwohlarbeit gemacht. Viele Leistungsbezieher haben auch darüber wieder einen Anschluss hin zum Arbeitsmarkt bekommen, sind aktiviert worden und konnten sich wieder berufliche Perspektiven erarbeiten. Der vom Sozialdezernenten Peter Renzel beschriebene Ansatz reflektiert diese Erfahrungen und stellt einen wichtigen und diskussionswürdigen Beitrag für die Zukunftsdiskussion und einer wirkungsorientierten Steuerung in der Arbeitsmarktpolitik dar.
Wenn das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber auferlegt, dass die Grundsicherung als Existenzminimum in Deutschland durch Sanktionen nicht gekürzt werden darf, halten wir es durchaus für richtig, dass erwerbsfähige Leistungsbezieher Gemeinwohlarbeit in Höhe von mindestens drei Stunden täglich als eine Vorrausetzung für die Zahlung der Grundsicherung ableisten müssen.“