CDU-Fraktion zum Dieselfahrverbot für Essen

16.11.2018
Pressemitteilung

CDU-Fraktion zum Dieselfahrverbot für Essen: Juristische Entscheidung muss neben Luftverbesserung auch die Mobilitätsgarantie gewährleisten

Auf das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen reagiert Guntmar Kipphardt, bau- und verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Essen, fassungslos und übt zugleich scharfe Kritik gegen das unverhältnismäßige Dieselverbot für Essen:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern bringt in Wirklichkeit auch niemanden weiter. Für uns in Essen, inmitten des Ruhrgebietes, trifft es neben einem Flächenverbot in 18 Stadtteilen erstmalig auch einen Abschnitt der Bundesautobahn A40.

Dieses Urteil löst nicht das Feinstaubproblem, sondern verlagert es nur. Als ‚Lead-City‘ für das ‚Sofortprogramm Saubere Luft‘ haben wir in Essen bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die teilweise auch schon Verbesserungen der Stickstoffdioxidwerte erzielt haben. Mit dem Ausbau des Essener ÖPNV, der Förderung des Radverkehrs dem Aufbau einer stadtweiten Elektro-Ladeinfrastruktur sowie Car- und Bike-Sharing haben wir viele erfolgversprechende Projekte in Angriff genommen. Daher ist das Urteil für Essen nicht nachvollziehbar.

Hinzu kommt, dass ein Dieselfahrverbot nicht garantiert, dass sich die Werte immens verbessern werden. Denn wenn man bedenkt, dass der Richtwert für Büros mit 60 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter und Woche fünfzig Prozent höher liegt, als der Grenzwert für Außenluft ist das Unverständnis für ein solches Dieselurteil umso größer.

Viele betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Gewerbetreibende sind finanziell teilweise gar nicht in der Lage sich sofort ein sauberes Auto zu kaufen. Möglicherweise stehen durch dieses Urteil sogar berufliche Existenzen auf dem Spiel. Daher steht die CDU-Fraktion Essen voll und ganz hinter Oberbürgermeister Thomas Kufen und unterstützt ebenfalls die Forderung nach einer Urteilsrevision durch das Land NRW. Oberstes Ziel aller juristischen Entscheidungen muss neben einer Luftverbesserung auch die Mobilitätsgarantie für alle Menschen sein. Dies darf nicht aus den Augen verloren werden.“