Hunde aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim für drei Jahre steuerfrei

14.12.2021

Die Ratsfraktionen von CDU und GRÜNEN unterstützen die Initiative der Stadtverwaltung Essen, dass Hunde aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim ab dem 01.01.2022 für drei Jahre steuerfrei sein sollen. Bisher gilt diese Steuerbefreiung für ein Jahr. Darüber hinaus setzen sich CDU und GRÜNE dafür ein, Hunde im Rettungs- und Katastrophenschutz gänzlich von der Steuer zu befreien. Die Befreiung soll auch für Hunde gelten, die zur Wildpflege eingesetzt werden.

Luca Ducrée, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion:
„Wir begrüßen die Ausweitung der Steuerbefreiung für Hunde aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim und hoffen sehr, dass möglichst viele Hunde ein schönes neues Zuhause finden. Darüber hinaus leben im Stadtgebiet einige Jagdhunde, deren Besitzer zwar keine Berufsjäger sind, ungeachtet dessen aber eine enorm wichtige Aufgabe für unsere Stadtgesellschaft übernehmen. Mitunter werden die Halter spät nachts angerufen, um angefahrenes Wild auf Essener Landstraßen zu lokalisieren. Diesen Dienst an der Gesellschaft möchten wir anerkannt wissen und diesen kleinen Kreis von Hundehaltern ebenfalls von der Hundesteuer befreien.“

Elke Zeeb, Tierschutzbeauftragte des Rats der Stadt Essen und tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen erklärt:
„Hunde, die aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim stammen, sollen bald für 36 Monate von der Hundesteuer befreit sein. Diese Änderung der Hundesteuersatzung schafft einen größeren Anreiz, Tieren aus dem Tierheim eine zweite Chance zu geben. Gänzlich befreit von der Hundesteuer sollten zudem auch jene Vierbeiner sein, die aktiv im Rettungs- und Katastrophenschutz eingesetzt werden und so uns Menschen ebenfalls helfen. Dies gilt es jetzt zu prüfen.“