Lachgas-Verbot für Minderjährige

10.04.2025

Der Missbrauch von Distickstoffmonoxid - besser bekannt als Lachgas - nimmt bundesweit, auch in Essen, unter Jugendlichen spürbar zu. Die gesundheitlichen Risiken werden dabei häufig unterschätzt. Besonders problematisch ist die einfache Verfügbarkeit, etwa im Einzelhandel oder online. Die Ratsfraktionen von CDU und Grünen fordern deshalb eine klare Konsequenz: Eine ordnungsbehördliche Verordnung, die Verkauf, Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige in Essen untersagt. Der Rat der Stadt Essen soll bereits am 2. Juli 2025 über einen entsprechenden Beschlussvorschlag entscheiden.

Luca Ducrée, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion: „Wir schauen nicht weg, wenn junge Menschen durch Leichtsinn oder Unwissenheit ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Solange es keine bundes- oder landeseinheitliche Regelung gibt, müssen wir vor Ort handeln. Mit einem lokalen Verkaufsverbot erschweren wir den Kauf von Lachgas. Gleichzeitig wird die Ordnungsbehörde ermächtigt, Verstöße zu bestrafen. Handeln – das ist die richtige Richtung.“

Elke Zeeb, ordnungspolitische Sprecherin der Ratsfraktion der Grünen, ergänzt: „Der Jugendschutz hat für uns oberste Priorität. Die gesundheitlichen Gefahren von Lachgas sind erheblich – sie reichen von Übelkeit und Schwindel über Bewusstseinsverlust bis hin zu neurologischen Schäden und sogar Erstickungsgefahr. Mit dieser Verordnung schließen wir eine Lücke in den bestehenden Jugendschutzregelungen und schaffen Klarheit für Handel und Ordnungskräfte. Dies ist ein notwendiger Schritt, bis eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen wird.“