Rettungsdienstgebühren Stadt ist zum Handeln gezwungen Rat der Stadt Essen beschließt Härtefallregelung

12.12.2025

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Patientinnen und Patienten voraussichtlich einen Eigenanteil für ihre Rettungstransporte leisten. Auslöser ist ein Dissens zwischen Krankenkassen und Kommunen hinsichtlich der Finanzierung der Rettungsdienste. Hier besteht ein dringender Regelungsbedarf auf Landes- und Bundesebene. Die Krankenkassen werden voraussichtlich nur noch pauschale Festbeträge für Rettungseinsätze zahlen. Die gesetzlich Versicherten müssen demnach einen Teil der Kosten selbst tragen.

Die Stadtverwaltung kann und darf diese Eigenanteile nicht ausgleichen. Vor diesem Hintergrund haben CDU und SPD die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Abfederung unbilliger Härten zu erarbeiten. Hierzu erklären Fabian Schrumpf (MdL), Vorsitzender der CDU-Fraktion Essen sowie Philipp Rosenau, Vorsitzender der SPD-Fraktion Essen, gemeinsam:

Die aktuelle bundesrechtliche Lage führt Kommunen in ganz NRW in eine schwierige Situation. Bis Bund und Land eine tragfähige Reform zur Finanzierung der Notfallversorgung vorlegen, müssen wir vor Ort verantwortungsvoll handeln. Daher gilt es unbedingt, unbillige Härten zu vermeiden. Niemand darf in einer Notlage davor zurückschrecken, den Rettungsdienst zu rufen, weil die Sorge besteht, sich die Notfallversorgung finanziell nicht leisten zu können. Ein solches Signal wäre fatal und dem treten wir entschieden entgegen. Die Kommunen benötigen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um den Rettungsdienst qualitativ und finanziell zu sichern. Die Städte und Gemeinden können und dürfen hier finanziell nicht eintreten. Die finanziellen Auswirkungen aus der Blockadehaltung der gesetzlichen Krankenversicherungen wird nun auf den Rücken der Bürger ausgetragen. Land und Bund sind in der Pflicht, die gesetzlichen Rahmenbedingen anzupassen und damit die Krankenversicherungen zur Zahlung zu verpflichten. Akut hilft uns das nicht, sodass wir vor Ort für berechtigte Härtefälle zeitnahe Lösungen benötigen. In diesen Fällen soll übergangsweise eine teilweise oder vollständige Befreiung von den Eigenanteilen ermöglicht werden. Ergänzend dazu soll die Stadtverwaltung die Bürger umfassend und transparent über die neue Gebührenstruktur, das Abrechnungsverfahren mit den Krankenkassen und mögliche Unterstützungswege informieren. Mit dem einstimmigen Votum zu unserem Antrag unterstreicht der Rat der Stadt Essen die Notwendigkeit eines leistungsfähigen Rettungsdienstes und Vermeidung unbilliger Härten.“

Die Fraktionen von CDU und SPD unterstreichen die Dringlichkeit einer schnellen Reform der Notfallfinanzierung auf Landes- und Bundesebene. Nur dadurch kann die langfristige Stabilität der Rettungsdienste und eine faire Verteilung der Kosten gewährleistet werden.