Städtebauliche Struktur der Eyhofsiedlung erhalten

06.12.2021

Auf Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen hat der Planungsausschuss der Stadt Essen am 02.12.2021 die Stadtverwaltung beauftragt, den Entwurf einer Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung mit dem Ziel der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt auszuarbeiten.

Hierzu erklärt Sven-Martin Köhler, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Die CDU setzt sich seit langem für den Erhalt der Eyhofsiedlung in Essen-Stadtwald ein. Der Auftrag an die Stadtverwaltung, einen Entwurf für eine Erhaltungssatzung der Eyhofsiedlung auszuarbeiten, ist dabei ein wesentlicher Schritt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung sieht die CDU als wichtigen Bestandteil. In diesem Prozess wünschen wir uns eine intensive Beteiligung der Bewohner. Es kommt auf jeden Einzelnen an. Der Erlass einer Satzung kann aus politischer Sicht nur erfolgen, wenn die Bürger diese mittragen. Gleichwohl gilt es festzuhalten, dass nach Einschätzung der Essener Stadtverwaltung, eine Erhaltungssatzung einzelne Häuser nicht vor einem Abriss schützen kann.“

Lisa Mews, Sprecherin für Denkmalschutz der Ratsfraktion der Grünen, erklärt hierzu:
„Wir möchten die städtebauliche Struktur der stadthistorisch bedeutsamen Eyhofsiedlung erhalten. Eine Erhaltungssatzung bietet ein geeignetes Instrument, um den städtebaulichen Charakter dieses vor über 100 Jahren als genossenschaftliche Siedlung entstanden Gebietes zu bewahren. Unser Vorbild ist dabei die 1983 für das Moltkeviertel erlassene Erhaltungsatzung. Für Neubauten bedeutet dies, dass sie sich von der Größe und der äußeren Gestalt her eng an der historischen Bebauung orientieren müssen.“